EULA for
Registry CleanUP 2007
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(Alle Rechte vorbehalten)
LIZENZVEREINBARUNG
ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG
AUFMERKSAM UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE
DIESE SOFTWARE NUTZEN!
I. Nutzungsbedingungen
II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand
V. Support
VI. Update-Bestimmungen
I. Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz für die oben genannte Software
erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software.
Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers.
Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software
von einer Person auf einem Rechner zur selben Zeit. Soll die
Software auf mehreren Rechnern zur selben Zeit genutzt werden,
muss für jede Installation eine eigene Nutzerlizenz erworben
werden.
Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist
nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der
Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung
der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms
erforderlich sind, zu erhalten.
Für die Shareware-Version der oben genannten Software gelten folgende
zusätzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen:
Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden,
sofern dies im vollen ursprünglichen Umfang und in gänzlich
unveränderter Form geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden
mit Ausnahme einer Kopiergebühr.
Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 30 Tage begrenzt.
Danach muss, um das Programm weiternutzen zu können die registrierte
Vollversion erworben werden. Wird der Erwerb rückgängig gemacht,
erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
Die Sharewareversion darf auf Speichermedien wie Diskette, CD ROM
und DVD ROM, sowie über Mailboxen, Online-Dienste und über das
Internet ohne besondere Zustimmung des Autors vertrieben werden,
sofern sie nicht als "kostenlos", "frei", "Freeware" oder "billig" angeboten
wird und sofern die zum Zeitpunkt des Vertriebs neueste Programm-
version verwendet wird. Die neueste Programmversion kann von der
Website des Autors geladen werden (http://www.software4u.de).
II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
Die oben genannte Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt,
die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder
diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung
verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen
vernetzt sind.
III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software,
mit der Sie Daten bearbeiten möchten, die einen wirtschaftlich
relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder
speziellen Testdaten testen.
Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung
gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen
zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht
vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet
werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für
korrektes Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung
oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.
Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder
Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte
oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen
entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation
zurückzuführen sind. In diesen Fällen übernimmt der Hersteller
insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden.
Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet,
eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels
zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
6 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an.
Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb
eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen
Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.
Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche des Herstellers sind ausgeschlossen, sofern sie
nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des
Herstellers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht
für Schadenersatzansprüche, die den Käufer berechtigen, in den Fällen
der §§ 280, 281, 283 BGB und des § 311 a Abs. 2 BGB Schadenersatz
statt Leistung zu verlangen sowie für Schadenersatzansprüche wegen
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche
des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst
jedoch nicht Schäden, für die eine gesetzlich zwingende Haftung
besteht. Für sonstige mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinns haftet der Hersteller nur in der vorstehend
beschränkten Weise.
IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche
UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale
of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig-
keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung
der Software ergeben ist ausschließlich Nürnberg (Deutschland).
Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer
an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch
den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.
V. Support
Wir gewähren registrierten und nicht registrieren Anwendern einen
kostenlosen Support im angemessenen Rahmen per E-Mail, der sich
auf die aktuellste Version der oben genannten Software, sowie
ausschließlich für gezielte Fragen zu Programmbedienung- und
-verhalten. Anfragen zu Problemen mit Hardware oder Fremdsoftware,
können wir leider nicht beantworten.
VI. Update-Bestimmungen
Bei direkt von Marx Softwareentwicklung (http://www.software4u.de)
erworbenen Vollversionen erhält der Kunde einen Registrierschlüssel,
mit dem eine Reihe von Folge-Updates (Anzahl ist versionsabhängig)
frei geschalten werden können. Der Anwender ist gehalten, die Updates
bei Bedarf selbst von der Website zu laden.
Marx Softwareentwicklung
Juni 2004










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